Rechtsprechung
   BGH, 06.04.2011 - XII ZR 79/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4761
BGH, 06.04.2011 - XII ZR 79/09 (https://dejure.org/2011,4761)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2011 - XII ZR 79/09 (https://dejure.org/2011,4761)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2011 - XII ZR 79/09 (https://dejure.org/2011,4761)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,4761) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 794 Abs 1 Nr 1 ZPO, § 779 BGB
    Rückforderung von aufgrund eines nichtigen Prozessvergleichs erbrachten Leistungen im Wege eines neuen Rechtsstreits

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückforderung von aufgrund eines nichtigen Prozessvergleichs erbrachten Leistungen kann im Wege eines neuen Rechtsstreits erfolgen; Rückforderung von aufgrund eines nichtigen Prozessvergleichs erbrachten Leistungen im Wege eines neuen Rechtsstreits

  • rewis.io

    Rückforderung von aufgrund eines nichtigen Prozessvergleichs erbrachten Leistungen im Wege eines neuen Rechtsstreits

  • ra.de
  • rewis.io

    Rückforderung von aufgrund eines nichtigen Prozessvergleichs erbrachten Leistungen im Wege eines neuen Rechtsstreits

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 779
    Rückforderung von aufgrund eines nichtigen Prozessvergleichs erbrachten Leistungen im Wege eines neuen Rechtsstreits

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rückforderung nach nichtigem Prozessvergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der nichtige Prozessvergleich

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2141
  • MDR 2011, 811
  • NJ 2011, 428
  • FamRZ 2011, 1140
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.07.1999 - III ZR 272/98

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit eines Prozeßvergleichs

    Auszug aus BGH, 06.04.2011 - XII ZR 79/09
    Die Rückforderung von Leistungen, die aufgrund eines nichtigen Prozessvergleichs erbracht worden sind, kann jedenfalls dann im Wege eines neuen Rechtsstreits erfolgen, wenn das Ursprungsverfahren, in dem der Vergleich geschlossen worden ist, rechtskräftig beendet ist (Abgrenzung zu BGH, 29. Juli 1999, III ZR 272/98, BGHZ 142, 253 = NJW 1999, 2903).

    Der Prozessvergleich hat eine Doppelnatur: Er ist einerseits Prozesshandlung, deren Wirksamkeit sich nach den Grundsätzen des Verfahrensrechts bestimmt, und andererseits privates Rechtsgeschäft, für das die Regeln des materiellen Rechts gelten (hM, vgl. etwa BGHZ 142, 253 = NJW 1999, 2903 f. und Senatsurteil vom 24. Oktober 1984 - IV b ZR 35/83 - FamRZ 1985, 166 jeweils mwN).

    Maßgeblich hierfür ist vor allem die Erwägung, dass ein nichtiger Prozessvergleich nicht zur Beendigung des Ursprungsverfahrens geführt hat; einer neuen Klage würde daher, jedenfalls soweit mit ihr das ursprüngliche Prozessziel bei unverändert gebliebenem Streitgegenstand weiterverfolgt werden soll, der Einwand anderweitiger Rechtshängigkeit entgegenstehen (BGHZ 142, 253 = NJW 1999, 2903 f.; BGHZ 87, 227 = NJW 1983, 2034 f. jeweils mwN).

    Das soll jedenfalls dann gelten, wenn die Leistungen ausschließlich die durch den Vergleich auf eine neue Grundlage gestellte Klageforderung des Ursprungsverfahrens betreffen (BGHZ 142, 253 = NJW 1999, 2903 f.).

  • BGH, 12.03.2008 - XII ZR 147/05

    Formularmäßiger Ausschluss von Mietminderungen durch den Mieter von Gewerberaum

    Auszug aus BGH, 06.04.2011 - XII ZR 79/09
    Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit nicht geltend gemacht hat, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre (sogenanntes Zeitmoment) und der Verpflichtete sich darauf eingerichtet hat und sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten auch darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (sogenanntes Umstandsmoment; st.Rspr., vgl. etwa Senatsurteil vom 12. März 2008 - XII ZR 147/05 - NJW 2008, 2254 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 06.04.2011 - XII ZR 79/09
    Dieses beruht jedoch inhaltlich nicht auf der Säumnis; es berücksichtigt den gesamten Sach- und Streitstand (vgl. BGHZ 37, 79, 81 ff.).
  • BGH, 04.05.1983 - VIII ZR 94/82

    Rechtsfolgen der Anfechtung eines Prozeßvergleichs; Erheblichkeit eines

    Auszug aus BGH, 06.04.2011 - XII ZR 79/09
    Maßgeblich hierfür ist vor allem die Erwägung, dass ein nichtiger Prozessvergleich nicht zur Beendigung des Ursprungsverfahrens geführt hat; einer neuen Klage würde daher, jedenfalls soweit mit ihr das ursprüngliche Prozessziel bei unverändert gebliebenem Streitgegenstand weiterverfolgt werden soll, der Einwand anderweitiger Rechtshängigkeit entgegenstehen (BGHZ 142, 253 = NJW 1999, 2903 f.; BGHZ 87, 227 = NJW 1983, 2034 f. jeweils mwN).
  • BGH, 24.10.1984 - IVb ZR 35/83

    Rechtsfolgen der Formunwirksamkeit eines Prozeßvergleichs

    Auszug aus BGH, 06.04.2011 - XII ZR 79/09
    Der Prozessvergleich hat eine Doppelnatur: Er ist einerseits Prozesshandlung, deren Wirksamkeit sich nach den Grundsätzen des Verfahrensrechts bestimmt, und andererseits privates Rechtsgeschäft, für das die Regeln des materiellen Rechts gelten (hM, vgl. etwa BGHZ 142, 253 = NJW 1999, 2903 f. und Senatsurteil vom 24. Oktober 1984 - IV b ZR 35/83 - FamRZ 1985, 166 jeweils mwN).
  • OLG Koblenz, 25.03.2009 - 13 UF 623/08

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Schadensersatz oder Bereicherungsausgleich

    Auszug aus BGH, 06.04.2011 - XII ZR 79/09
    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2009, 1696 veröffentlicht ist, hat die Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs im vorliegenden Verfahren für treuwidrig gehalten.
  • BGH, 31.01.2024 - XII ZB 385/23

    Zur Unzulässigkeit von Vertragsstrafen und vertragsstrafenähnlichen Klauseln zur

    Da die Verfahrenshandlung nur die Begleitform des materiell-rechtlichen Rechtsgeschäfts darstellt, würde einem vor Gericht geschlossenen Vergleich auch die verfahrensrechtliche Wirkung der Verfahrensbeendigung entzogen, wenn er aus materiell-rechtlichen Gründen unwirksam wäre (vgl. Senatsurteile vom 20. März 2013 - XII ZR 72/11 - FamRZ 2013, 853 Rn. 14 und vom 6. April 2011 - XII ZR 79/09 - FamRZ 2011, 1140 Rn. 10).
  • BGH, 20.03.2013 - XII ZR 72/11

    Nachehelicher Unterhalt: Anfechtbarkeit bzw. Anpassung einer auf der für

    Wegen der Doppelnatur des Prozessvergleiches würde einem vor Gericht geschlossenen Vergleich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zwar auch seine verfahrensrechtliche Wirkung der Prozessbeendigung entzogen, wenn er aus materiell-rechtlichen Gründen nichtig oder anfechtbar wäre (vgl. Senatsurteil vom 6. April 2011 - XII ZR 79/09 - FamRZ 2011, 1140 Rn. 10; BGHZ 79, 71, 74 = NJW 1981, 823).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2012 - 16 U 159/11

    Trotz fehlender Umsatzsteuerbarkeit der Leistung gezahlte Umsatzsteuer kann

    Einer neuen Klage mit dem neuen Ziel der Rückforderung auf Grund des Vergleichs erbrachter Leistungen soll das Rechtsschutzbedürfnis zumindest dann fehlen, wenn die Entscheidung in der Sache in gleicher Weise wie die Weiterverfolgung der ursprünglichen Klageforderung von der Wirksamkeit des Vergleichs abhängt, wie dies auch bei der vorliegenden Bereicherungsklage im Hinblick auf die zu prüfende Rechtsgrundlosigkeit der Zahlung der Fall wäre (vgl. zum Vorstehenden: BGH, Urteil v. 29.7.1999 - III ZR 272-98, NJW 1999, 2903; Urteil v. 7.3.2002 - III ZR 73/01 NJW 2002, 1503, 1504; Versäumnisurteil v. 6.4.2011 - XII ZR 79/09, NJW 2011, 2141, 2142; OLG Düsseldorf, Urteil v. 26.9.2000 - 4 U 212/99, r + s 2001, 396; Wolfsteiner in: Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 3. Auflage 2007, § 794 Rdnr. 73 f.; Lackmann, a.a.O., § 794 Rdnr. 21; jew. m.w.Nw.).
  • OLG Hamm, 18.11.2011 - 2 WF 129/11

    Höhe des Trennungsunterhalts; Verwirkung des Anspruchs

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass rückständige Unterhaltsansprüche verwirkt sein können, wenn der Unterhaltsberechtigte sein Recht längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage ist (sog. Zeitmoment) und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (sog. Umstandsmoment; vgl. BGH FamRZ 2011, 1140, 1141).
  • OLG Köln, 29.01.2013 - 19 Sch 30/12

    Zuständigkeit des Schiedsgerichts für Streitigkeiten der Gesellschafter um

    Der Rechtsprechung des BGH (Versäumnisurt. v. 06.04.2011, -XII ZR 79/09-; Urt. v. 29.07.1999, -III ZR 272/98-; beide zitiert nach juris) zufolge, der sich der Senat vollumfänglich anschließt, fehlt es allerdings am Rechtsschutzbedürfnis nur bei Erhebung einer Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des Vergleichs (und hiermit zusammenhängender Ansprüche).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht